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Acerca de

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AGB

Allgemeine

Geschäftsbedingungen

MILENA HALLER GmbH

Das Netzwerk MACHERINNEN SCHWEIZ, MACHERINNEN ÖSTERREICH, MACHERINNEN DEUTSCHLAND, MACHERINNEN KROATIEN ist ein Engagement der MILENA HALLER GmbH, Löwengraben 24, CH-6004 Luzern

A GRUNDSÄTZE

  1. In allen Fällen der Mitgliedschaft gelten die nachfolgenden Bestimmungen in der bei Vertragsschluss (Anmeldung Mitgliedschaft) gültigen Version. Mit der Anmeldung zur Mitgliedschaft oder dem Erhalt der Bestätigung akzeptiert das Mitglied, was mündlich oder schriftlich besprochen wurde. Konkurrenzierende allgemeine Bestimmungen bleiben unbeachtlich.

  2. Angegebene Preise verstehen sich grundsätzlich ohne MwSt. Die Rechnungen sind innert 10 Tagen und seit dem 1. Februar 2023 innert 30 Tagen netto zahlbar.

  3. MACHERINNEN SCHWEIZ, MACHERINNEN ÖSTERREICH, MACHERINNEN DEUTSCHLAND ist ein Netzwerk für Frauen. Jede Frau, die sich als Macherin fühlt, kann sich als Mitglied anmelden.

  4. Das Netzwerken und die Sichtbarkeit stehen im Vordergrund.

 

B NETZWERK MACHERINNEN SCHWEIZ, ÖSTERREICH, DEUTSCHLAND und KROATIEN

  1. Die Anmeldungen und die Angaben über das Kontaktformular der Webseite MACHERINNEN SCHWEIZ sind verbindlich und können nicht storniert oder geändert werden.

  2. Die Mitgliedschaft MACHERINNEN SCHWEIZ, MACHERINNEN ÖSTERREICH, MACHERINNEN DEUTSCHLAND oder MACHERINNEN KROATIEN dauert 12 Monate ab Rechnungsstellung und wird automatisch verlängert.

  3. Die MACHERINNEN SCHWEIZ-, MACHERINNEN ÖSTERREICH-, MACHERINNEN DEUTSCHLAND oder MACHERINNEN KROATIEN-Mitgliedschaft ist kündbar via Mail an: sonja.eggenberger@macherinnen-schweiz.ch bis 30 Tage vor Verlängerung.

  4. Potentielle Mitglieder können sich direkt über die Webseite MACHERINNEN SCHWEIZ www.macherinnen-schweiz.ch für eine Region (oder auch zwei Regionen - gilt nur für die Schweiz) anmelden.

  5. Ein Wechsel der einen Region oder der zwei Regionen ist innerhalb der 12 Monate der Mitgliedschaft grundsätzlich nicht möglich. Es kann aber eine zweite Mitgliedschaft mit der/den entsprechenden Region/en gebucht werden.

  6. Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar.

  7. Potentielle Mitglieder können sich sofort anmelden oder können einmal bei einem Anlass kostenlos (ohne Mitgliedschaft) mitmachen.

  8. Kosten für Getränke und Essen können anfallen (ob Mitglied oder nicht).

  9. Die Anmeldungen zu den Veranstaltungen sind verbindlich.

  10. Der MACHERINNEN STERN - das Jahrestreffen der Macherinnen ist nicht in der Mitgliedschaft inbegriffen.

  11. Der MACHERINNEN STERN ist offen für alle Macherinnen, ob Mitglied oder nicht.

  12. Potentielle Mitglieder können nicht in mehreren Regionen "schnuppern"/kostenlos mitmachen.

  13. Es kommt nicht darauf an, wo das Mitglied wohnt, sondern in welcher Region es dabei sein möchte. Die Mitglieder entscheiden bei Anmeldung in welcher Region/in welchen Regionen sie bei MACHERINNEN SCHWEIZ, MACHERINNEN ÖSTERREICH, MACHERINNEN DEUTSCHLAND oder MACHERINNEN KROATIEN mitmachen möchten.

  14. Wenn ein Mitglied eine Region oder zwei Regionen gebucht hat, hat es Anrecht, 6-12 MACHERINNEN SCHWEIZ-, MACHERINNEN ÖSTERREICH-, MACHERINNEN DEUTSCHLAND- oder MACHERINNEN KROATIEN-Anlässe pro Jahr in seiner Region/seinen Regionen zu besuchen.

  15. Zusätzlich kann das Mitglied dreimal pro Jahr in einer anderen Region dabei sein (einmal pro Region pro Jahr). Diese Regelung gilt innerhalb der Länder, falls es mehrere Regionen gibt.

  16. Jedes Mitglied darf in den anderen Ländern mitmachen, falls gerade vor Ort. Regelmässig jedoch nicht.

  17. Jede Region organisiert zwischen 6-12 Anlässe pro Jahr.

  18. Die Anlässe aller Regionen und Länder werden auf der MACHERINNEN SCHWEIZ Webseite kommuniziert, www.macherinnen-schweiz.ch.

  19. Zudem wird auch in den Social Media auf die Anlässe hingewiesen: Facebook Gruppe MACHERINNEN NETZ, LinkedIn Firmengruppe MACHERINNEN NETZ, Insta-Account macherinnen-netz.

  20. MACHERINNEN SCHWEIZ, MACHERINNEN ÖSTERREICHT, MACHERINNEN DEUTSCHLAND, MACHERINNEN KROATIEN ist ein Netzwerk und ein Engagement der MILENA HALLER GmbH.

 

H SCHLUSSBESTIMMUNGEN

  1. Diese Vereinbarung bildet - in der jeweils aktuellen Version auf macherinnen-schweiz.ch verfügbar - Grundlage der Mitgliedschaft.

  2. Meinungsverschiedenheiten und Differenzen versucht die MILENA HALLER GmbH immer einvernehmlich zu lösen. Nötigenfalls zieht die MILENA HALLER GmbH dazu eine(n) VermittlerIn/MediatorIn bei.

  3. Sollte es nicht gelingen, die Differenzen aussergerichtlich zu lösen, so vereinbart die MILENA HALLER GmbH als Gerichtsstand. Es ist anwendbar.

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