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Acerca de

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AGB

Allgemeine

Geschäftsbedingungen (AGB)

 

A AGB

 

B ERGÄNZUNGEN FÜR DEUTSCHLAND

 

C ERGÄNZUNGEN FÜR ÖSTERREICH

 

D ERGÄNZUNGEN FÜR KROATIEN

 

 

A

 

I. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

MACHERINNEN (aktuell MACHERINNEN SCHWEIZ, MACHERINNEN DEUTSCHLAND, MACHERINNEN ÖSTERREICH, MACHERINNEN KROATIEN) ist ein Netzwerk von und für Frauen. Sämtliche Rechte am MACHERINNEN Netzwerk gehören weltweit umfassend der MILENA THÖNI GmbH. Diese vergibt exklusiv und nicht übertragbare Lizenzrechte an Länderorganisationen und/oder lokale MACHERINNEN-Gruppen.

 

MACHERINNEN ist ein internationales Netzwerk für Frauen. Das Ziel des MACHERINNEN-Netzwerkes ist: „We love to move!“ Wir lieben es zu bewegen! Und das durch Vernetzung, gegenseitige Unterstützung sowie dem Engagement der Frauen, die sich einer lokalen MACHERINNEN-Gruppe anschliessen und aktiv mitmachen!

 

MACHERINNEN ist weder ein Verein im Sinne des Vereinsrechtes noch eine Personengesellschaft oder eine andere Rechtsverbindung. Die Teilnahme einer Macherin bei den MACHERINNEN vermittelt daher weder Mitwirkungs- noch finanzielle Rechte.

 

Die Zugehörigkeit zu einer Länderorganisation der MACHERINNEN und die Teilnahme in einer lokalen Gruppe des MACHERINNEN-Netzwerkes richten sich nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Mit der Anmeldung akzeptiert jede Macherin ausdrücklich die nachfolgenden Bestimmungen und erkennt diese als für sich verbindlich an.

 

 

1. Mitmachen

Frauen und juristische Personen können zur gleichen Zeit einer oder mehreren lokalen MACHERINNEN-Gruppen angehören. Für jede Teilnahme bei einer lokalen MACHERINNEN-Gruppe wird eine eigene kostenpflichtige Anmeldung benötigt.

 

 

2. Anmelden

Die Anmeldung hat online auf der Website der MACHERINNEN (macherinnen-schweiz.ch) zu erfolgen. Sie stellt einen verbindlichen Antrag zur Aufnahme in das MACHERINNEN-Netzwerk dar. Gleichzeitig bestätigt die Anmelderin damit, die MACHERINNEN-AGB zur Kenntnis genommen und anerkannt zu haben. Die Aufnahme in das MACHERINNEN-Netzwerk wird durch Rechnungsstellung des Jahresbeitrages bestätigt. Der Antrag kann ohne Angabe von Gründen verweigert werden.

 

 

3. Jahresbeitrag

Mit der Anmeldung ist der Jahresbeitrag für die Teilnahme am MACHERINNEN-Netzwerk im Voraus zu leisten. Bei Verlängerung der Teilnahme wird der Jahresbeitrag ohne weiteres 10 Tage nach Rechnungsstellung fällig. Erfolgt trotz Mahnung keine Zahlung, so kann die Macherin temporär oder dauernd vom Netzwerk ausgeschlossen werden. Geleistete Jahresbeiträge können ungeachtet der Gründe nicht zurückerstattet werden.

 

 

4. Verlängerung/Kündigung der Teilnahme

Die Teilnahme am MACHERINNEN-Netzwerk verlängert sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate, wenn diese nicht spätestens 30 Tage vor Ablauf des Teilnahmejahres schriftlich bei den MACHERINNEN gekündigt wird: sonja.eggenberger@macherinnen-schweiz.ch. Das Teilnahmejahr beginnt erstmalig mit Rechnungstellung des Jahresbeitrages und danach ebenfalls mit der Rechnungstellung des Jahresbeitrages.

 

 

5. Teilnahmerecht

Mit der Aufnahme in das MACHERINNEN-Netzwerk erhält die Macherin das Recht, an den Veranstaltungen der regionalen MACHERINNEN-Gruppe teilzunehmen. Ein regelmässiges und aktives Mitwirken der Macherin an den Anlässen wird erwartet.

 

In der Regel treffen sich die MACHERINNEN zum Austausch persönlich. Die MACHERINNEN-Organisation behält sich jedoch die Durchführung von online-Treffen vor. Die MACHERINNEN-Organisation behält sich auch das Recht zur Umorganisation und Schliessung von Regionen vor. Die Mitgliedschaft in einer bestimmten regionalen MACHERINNEN-Gruppe ist demnach nicht garantiert. Mit Schliessung einer lokalen MACHERINNEN-Gruppe können die Teilnehmerinnen im Umkreis eines zumutbaren Einzugsbereiches auf andere lokale MACHERINNEN-Gruppen zugewiesen werden.

 

 

6. Anzahl Regionen

MACHERINNEN kann in jeder Stadt oder Gemeinde eine lokale MACHERINNEN-Gruppe errichten. Wir behalten uns aber vor, eine Region, welche innerhalb eines Jahres nicht eine bestimmte Mindestgrösse erreicht, wieder zu schliessen. Diesen Teilnehmerinnen wird der kostenlose Wechsel in eine andere, in der Region und in zumutbarer Distanz liegenden Ersatz-Region angeboten. Die Rückerstattung des Jahresbeitrages als Folge einer Schliessung einer lokalen MACHERINNEN-Gruppe ist nicht möglich.

 

 

7. Verpflichtungen der Macherin

Die Teilnahme bei den MACHERINNEN verpflichtet die Macherin zu einer regelmässigen Teilnahme und einem aktiven Mitwirken an den Anlässen, der Einhaltung des MACHERINNEN-Verhaltenskodex, der Zahlung des Jahresbeitrages sowie der Übernahme der eigenen Konsumationskosten und allfälligen Veranstaltungspauschalen bei den Anlässen.

 

 

8. Wohn- und Arbeitsortwechsel

Bei einem Wechsel des Wohn- oder Arbeitsortes und einem damit verbundenen gewünschten Wechsel der regionalen MACHERINNEN-Gruppe, muss sich die Macherin bei der entsprechenden Gruppe neu anmelden. Der Jahresbeitrag für die bisherige MACHERINNEN-Gruppe verfällt. Für die Aufnahme in eine neue MACHERINNEN-Gruppe wird ein neuer Jahresbeitrag fällig. Ist die Macherin beim Wechsel in die neue MACHERINNEN-Gruppe seit mehr als zwei Jahren (24 Monate) Teilnehmerin im Netzwerk, so wird beim Jahresbeitrag die Zeit bei der anderen Gruppe angerechnet.

 

 

9. Konflikte und Beschwerden

Wo Menschen zusammenkommen, gibt es auch Konflikte. Die MACHERINNEN-Organisation ist sehr bemüht, Meinungsverschiedenheiten und Differenzen auf einvernehmliche Weise zu klären. Falls notwendig, bitte die Beschwerden über die Organisation, eine Region oder eine Macherin schriftlich an die lokale MACHERINNEN-Gruppe richten. Diese trifft im Rahmen ihrer Möglichkeiten geeignete Massnahmen. Der zuständigen Regionalleiterin ist in Absprache mit der MILENA THÖNI GmbH jederzeit das Recht vorbehalten, ohne vorgehende Anhörung oder Angabe von Gründen das Teilnahmerecht einseitig zu beenden.

 

 

10. Vertraulichkeit

MACHERINNEN pflegen einen offenen und vertrauensvollen Austausch miteinander. Geschäftsinterna, Privates oder andere anvertraute Informationen sind als geheim zu betrachten. Jede Macherin ist persönlich verantwortlich für die Folgen unberechtigter Weitergabe von anvertrauten Informationen. Unberechtigte Weitergabe von anvertrauten Informationen stellen eine Verletzung der MACHERINNEN-Regeln dar und können zum Entzug des Teilnahmerechts führen.

 

 

11. Datenverwendung

Mit der Anmeldung zu den MACHERINEN und ihren Angaben zu einzelnen Veranstaltungen gibt die Macherin ihr Einverständnis zur bestimmungsgemässen Datenbearbeitung. Dazu gehört jede Bearbeitung, welche für die Organisation, Gemeinschaftspflege und Rechnungstellung des Netzwerkes einschliesslich der einzelnen Veranstaltungen geeignet sind. Die Macherin stimmt zu, dass ihre Daten auch für ausservertragliche Zwecke, insbesondere Werbung durch Dritte, verwendet werden darf.

 

Der Macherin zugängliche Daten von anderen Macherinnen dienen ihr dagegen ausschliesslich für die persönliche Vernetzung. Die Macherin verpflichtet sich, diese personenbezogenen Daten nicht ohne schriftliche Erlaubnis der betreffenden Macherinnen zu Werbezwecken (z.B. Werbeversand, Newsletter per E-Mail usw.) oder sonst wie zu nutzen oder weiterzugeben. Die Weitergabe von Angaben über Macherinnen im Rahmen einer Empfehlung fällt nicht unter diese Bestimmung. Die Macherin nimmt zur Kenntnis, dass die Daten derzeit aufgrund der sog. EU-Standard-Vertragsklauseln i.S.v. Artikel 46 DSGVO an die MILENA THÖNI GmbH, Löwengraben 24, 6004 Luzern, Schweiz übermittelt werden. Diese darf die Datenbearbeitung an entsprechend qualifizierte Auftragsdatenbearbeiter übertragen.

 

 

12. Recht am eigenen Bild

Die Macherin gewährt mit ihrer Anmeldung der MACHERINNEN-Organisation – und insbesondere der MILENA THÖNI GmbH - das unwiderrufliche, unentgeltliche, räumlich und zeitlich uneingeschränkte, exklusive und übertragbare Recht ein, Foto-, Film- und Tonaufnahmen von ihr anzufertigen, zu speichern und wirtschaftlich auf allen Kanälen in jeder Form zu nutzen. Dieses der MACHERINNEN-Organisation – und insbesondere der MILENA THÖNI GmbH -gewährte Recht gilt auch über die Dauer des Vertragsverhältnis hinaus.

 

 

13. Geistiges Eigentum

Die MILENA THÖNI GmbH hält sämtliche Rechte an verwendeten Bildern, Logos, Konzepten, Texten, Software und anderen Werken – ungeachtet ihrer Form, Technologie und Verbreitungsform - welche im Zusammenhang mit den MACHERINNEN erschaffen und verwendet werden/wurden. Jede unrechtmässige Anmassung oder Verwendung dieser umfassend geschützten Rechten wird im Interesse der MACHERINNEN-Organisation umgehend verfolgt.

 

 

14. Haftung

MACHERINNEN (MILENA THÖNI GmbH, Länder- und lokale Organisationen) haften unter keinem Titel für Teilnehmerinnen, deren Ansprüche oder Ansprüche Dritter. Die Haftung für sämtliche Ansprüche (direkter, indirekter, Folge-, Drittschaden, Genugtuung etc.) wird im Rahmen des gesetzlich zulässigen vollumfänglich ausgeschlossen und ist in allen Fällen auf die Summe eines Jahresbeitrages beschränkt.

15. Wettbewerbe (Königin der Nacht Referate-Reihe, etc.)

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen und über die Wettbewerbe wird keine Korrenpondenz geführt.

 

16. Änderungen der AGB

Die MACHERINNEN-Organisation behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäfts-bedingungen (AGB), die MACHERINNEN-Regeln und Richtlinien jederzeit zu ändern. Die Änderungen werden verbindlich, sobald sie der Macherin in geeigneter Form bekannt gegeben wurde oder auf den MACHERINNEN-Webseiten abrufbar sind.

 

 

17. Salvatorische Klausel

Sind oder werden einzelne der vorstehenden Regelungen unwirksam, verpflichten sich die Beteiligten, die unwirksamen Regelungen durch Regelungen, die dem Sinn und Zweck und der wirtschaftlichen Zielrichtung der unwirksamen Regelung möglichst nahekommen, zu ersetzen.

 

 

SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Diese Vereinbarung bildet - in der jeweils aktuellen Version - Grundlage der Teilnahme bei den MACHERINNEN. Meinungsverschiedenheiten und Differenzen versuchen alle Beteiligten immer einvernehmlich zu lösen. Nötigenfalls zieht die MILENA THÖNI GmbH oder die Länder- resp. lokale MACHERINNEN-Organisation dazu eine(n) VermittlerIn/MediatorIn bei. Soweit prozessual möglich, dient eine gescheiterte Vermittlung als Prozessbefugnis.

 

Sollte es nicht gelingen, die Differenzen aussergerichtlich zu lösen, so vereinbaren die Parteien Luzern, Schweiz als Gerichtsstand. Es ist in allen Fällen formelles und materielles Schweizer Recht anwendbar.

 

 

Luzern, Dezember 2023

 

B AGB FÜR DEUTSCHLAND (gleichlautend)

C AGB FÜR ÖSTERREICH (gleichlautend)

D AGB FÜR KROATIEN (gleichlautend)

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