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Acerca de

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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

MACHERINNEN Netzwerk – gültig ab 1. Januar 2026

 

A. AGB MACHERINNEN SCHWEIZ (Innovation 2026)

Allgemeines

MACHERINNEN ist ein internationales Netzwerk von und für Frauen.
Sämtliche Rechte am MACHERINNEN Netzwerk gehören weltweit umfassend der MILENA THÖNI GmbH (Löwengraben 24, 6004 Luzern, Schweiz).

Diese vergibt exklusive und nicht übertragbare Lizenzrechte an Länderorganisationen. In der Schweiz organisiert die MILENA THÖNI GmbH die MACHERINNEN-Anlässe und Events selbst.

Das Ziel des MACHERINNEN-Netzwerks ist:
„We love to move!“ – Wir lieben es zu bewegen!

Frauen in die Sichtbarkeit bringen, Frauen ihre Stimmen erheben lassen und Frauen-Innovationen und -Portraits zeigen und bekannt machen.

Dies geschieht durch Vernetzung – offline und online –, gegenseitige Unterstützung und durch das Engagement der Frauen, die an MACHERINNEN-Anlässen teilnehmen, in der Online-Community mitwirken oder das Netzwerk fördern.


Ebenso durch die MACHERINNEN Social-Media-Plattformen, die MACHERINNEN Online-Community und die MACHERINNEN Medienarbeit.

 

MACHERINNEN ist weder ein Verein im Sinne des Vereinsrechts noch eine Personengesellschaft oder eine andere Rechtsverbindung.


Die Teilnahme an den MACHERINNEN vermittelt daher weder Mitwirkungs- noch finanzielle Rechte.

Mit der Anmeldung oder Teilnahme an einem MACHERINNEN-Anlass oder -Event oder an einer Mitgliedschaft (letzteres gilt nur für Österreich und Kroatien) akzeptiert jede Frau ausdrücklich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und erkennt sie als für sich verbindlich an.

1. Modell MACHERINNEN Innovation 2026

Ab 1. Januar 2026 gilt für die Schweiz das neue MACHERINNEN-Modell («MACHERINNEN Innovation 2026»).


Damit werden die bisherigen Mitgliedschaften aufgehoben.

Bestehende Mitgliedschaften können bis spätestens 31. Januar 2026 freiwillig
A: in eine Salbei- oder Coral-Förderschaft umgewandelt werden (Upgrade), oder
B: als Ticketreduktionen für den MACHERINNEN Talk (März 2026) und den MACHERINNEN Stern (Mai 2026) bezogen werden, oder
C: ohne Aktion und ohne Rückerstattung am 31. Januar 2026 auslaufen.

Für die Umwandlung zur Salbei- oder Coral-Förderschaft ist eine laufende Mitgliedschaft am 31. Dezember 2025 Voraussetzung.


Für das Upgrade als Mitglied zur Förderin gelten im 1. Jahr (2026) spezielle Konditionen:

  • Salbei-Förderin: CHF 280.– zzgl. 8.1 % MwSt. (statt CHF 480.–)

  • Coral-Förderin: CHF 950.– zzgl. 8.1 % MwSt. (statt CHF 1'200.–)

(Leistungen siehe Punkt 4 «Förderinnenmodell Salbei & Coral»)

Erfolgt keine Umwandlung/Upgrade oder Mitteilung für Ticketreduktionen bis zum 31. Januar 2026, endet die bestehende Mitgliedschaft automatisch per diesem Datum – ohne Rückerstattung oder Verlängerung.

Eine Rückerstattung des Jahresbeitrags ist ausgeschlossen.
Das MACHERINNEN-Programm läuft weiter.

2. Mitmachen

Frauen und juristische Personen können jederzeit an MACHERINNEN-Veranstaltungen (Anlässe, z. B. Lunches, After Works, Events) teilnehmen – live oder online.


Für jede Veranstaltung gelten die auf der jeweiligen Anlass- oder Eventseite publizierten Teilnahmebedingungen und Preise.


Es besteht keine Mitgliedschaftspflicht.

3. Anmelden

Die Anmeldung zu den MACHERINNEN-Anlässen und -Events erfolgt online über die Website der MACHERINNEN (macherinnen-schweiz.ch).


Mit der Anmeldung akzeptiert die Teilnehmerin diese AGB sowie allfällige Teilnahmebedingungen einzelner Anlässe oder Events.


Anmeldungen sind verbindlich.

4. Förderinnenmodell (Salbei & Coral)

Ab 1. Januar 2026 können Frauen, die das Netzwerk ideell und finanziell unterstützen möchten, Förderinnen werden.

Gebucht werden die Förderinnen-Stufen über die Plattform Ablefy.

Es bestehen zwei Förderinnenstufen:

  • Salbei (CHF 480.– pro Jahr zzgl. 8.1 % MwSt.): 50 % Ermässigung auf Events (ausgenommen Lunches und After Works - Essen und Getränke wird von jeder Macherin selbst übernommen), Zugang zur Online-Community, Listung mit Foto und Kurzbeschrieb auf der Website.

  • Coral (CHF 1'200.– pro Jahr zzgl. 8.1 % MwSt.): 100 % Ermässigung auf Events (ausgenommen Lunches und After Works - Essen und Getränke wird von jeder Macherin selbst übernommen), Zugang zur Online-Community, VIP-Anlass, Listung mit Foto und Kurzbeschrieb auf der Website, Sternen-Award am MACHERINNEN Stern des entsprechenden Jahres und Impuls-Speech (1.5 Min.) an der Königin der Nacht - DEM Speaker-Anlass der MACHERINNEN.

Das Förderinnenverhältnis dauert ein Jahr und erneuert sich nicht automatisch.


Vor Ablauf kann auf die automatisch generierte E-Mail-Anfrage von Ablefy hin kommuniziert werden, ob die Förderung weitergeführt werden soll.

Eine Rückerstattung der Beiträge ist ausgeschlossen.


Die Zahlung kann monatlich oder in zwei Raten erfolgen.

5. Teilnahmerecht

Mit der Anmeldung bzw. dem Ticketkauf zu einem MACHERINNEN-Anlass oder -Event oder der Förderinnenschaft erhält die Teilnehmerin das Recht, an MACHERINNEN-Anlässen teilzunehmen.


Ein regelmässiges, aktives Mitwirken wird begrüsst.

Die MACHERINNEN-Organisation behält sich vor, Anlässe und Events online oder hybrid durchzuführen oder diese zu verschieben oder abzusagen.

7. MACHERINNEN Team

Die Organisation MACHERINNEN Schweiz besteht aus einem Board (CEO: Milena Thöni), einem Co-Board und den 6–10 MACHERINNEN-Eventfeen – das sind ehemalige Co-Leiterinnen der früheren Schweizer Regionen, ehemalige Mitglieder oder interessierte Macherinnen.

Für alle Positionen ist eine Bewerbung erforderlich.


Es bestehen Verträge, die jeweils bis zum 31. Mai gekündigt werden können und bis 31. Dezember gültig bleiben.


Wechsel in der MACHERINNEN-Organisation sind jeweils nur auf den 1. Januar möglich.

7. Weitere Bestimmungen 

Abschnitt E und die Schlussbestimmungen gelten für alle Länder gleich.

Gerichtsstand: Luzern (Schweiz)
Anwendbares Recht: Schweizerisches Obligationenrecht (OR)

B. AGB MACHERINNEN ÖSTERREICH

Die MACHERINNEN Österreich bleiben bis auf weiteres im bisherigen Mitgliedschaftsmodell.

  1. Frauen und juristische Personen können einer oder mehreren lokalen MACHERINNEN-Gruppen angehören.
    Die Anmeldung erfolgt online (macherinnen-schweiz.ch) und ist verbindlich.
    Es kann einmal „geschnuppert“ werden, bevor eine Mitgliedschaft beginnt.
    Pro Region finden 6–10 Anlässe jährlich statt.

  2. Jahresbeitrag: Der Beitrag ist im Voraus zu leisten. Nicht bezahlte Rechnungen können zum Ausschluss führen.
    Bezahlte Beiträge werden nicht rückerstattet.

  3. Verlängerung/Kündigung: Automatische Verlängerung um 12 Monate, wenn nicht 30 Tage vor Ablauf per E-Mail an thomas@macherinnen-schweiz.ch gekündigt wird.

  4. Weitere Bestimmungen: siehe Abschnitt E.

  5. Gerichtsstand: Luzern (Schweiz)

  6. Anwendbares Recht: Schweizerisches Obligationenrecht (OR)

B. AGB MACHERINNEN KROATIEN

Die MACHERINNEN Kroatien bleiben bis auf weiteres im bisherigen Mitgliedschaftsmodell.

  1. Frauen und juristische Personen können einer oder mehreren lokalen MACHERINNEN-Gruppen angehören.
    Die Anmeldung erfolgt online (macherinnen-schweiz.ch) und ist verbindlich.
    Es kann einmal „geschnuppert“ werden, bevor eine Mitgliedschaft beginnt.
    Pro Region finden 6–10 Anlässe jährlich statt.

  2. Jahresbeitrag: Der Beitrag ist im Voraus zu leisten. Nicht bezahlte Rechnungen können zum Ausschluss führen.
    Bezahlte Beiträge werden nicht rückerstattet.

  3. Verlängerung/Kündigung: Automatische Verlängerung um 12 Monate, wenn nicht 30 Tage vor Ablauf per E-Mail an thomas@macherinnen-schweiz.ch gekündigt wird.

  4. Weitere Bestimmungen: siehe Abschnitt E.

  5. Gerichtsstand: Luzern (Schweiz)

  6. Anwendbares Recht: Schweizerisches Obligationenrecht (OR)

E. Gemeinsame Bestimmungen für alle Länder

 

1. Vertraulichkeit

Offener, vertrauensvoller Austausch.
Die Angaben auf Visitenkarten dürfen nicht ohne ausdrückliche Zustimmung für Newsletter oder Werbung verwendet werden.
Unberechtigte Weitergabe kann zum Entzug des Teilnahmerechts führen.

2. Datenverwendung

Mit der Anmeldung erklärt sich die Teilnehmerin mit der Bearbeitung ihrer Daten für organisatorische Zwecke, Gemeinschaftspflege und Rechnungsstellung einverstanden.


Daten dürfen für ausservertragliche Zwecke (z. B. Werbung durch Dritte) verwendet werden, sofern die Teilnehmerin dem nicht ausdrücklich widerspricht.


Personenbezogene Daten anderer Teilnehmerinnen dürfen ausschliesslich für die persönliche Vernetzung genutzt werden.
Eine Nutzung zu Werbezwecken ist untersagt.

3. Recht am eigenen Bild

Mit der Anmeldung zu einem MACHERINNEN-Anlass oder -Event gewährt die Teilnehmerin der MACHERINNEN-Organisation das unwiderrufliche, unentgeltliche, räumlich und zeitlich uneingeschränkte Recht, Foto-, Film- und Tonaufnahmen von ihr anzufertigen, zu speichern und für Kommunikationszwecke zu nutzen.
Dieses Recht bleibt über die Dauer des Vertragsverhältnisses hinaus bestehen.

4. Geistiges Eigentum

Die MILENA THÖNI GmbH hält sämtliche Rechte an verwendeten Bildern, Logos, Konzepten, Texten, Software und anderen Werken.
Jede unrechtmässige Nutzung oder Anmassung dieser Rechte wird rechtlich verfolgt.

5. Haftung

MACHERINNEN (MILENA THÖNI GmbH, Länder- und lokale Organisationen) haften nicht für Ansprüche von Teilnehmerinnen oder Dritten.
Die Haftung ist in allen Fällen – soweit gesetzlich zulässig – auf 240 CHF beschränkt.

6. Wettbewerbe

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen, und über Wettbewerbe wird keine Korrespondenz geführt.

7. Änderungen der AGB

Die MACHERINNEN-Organisation behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern.
Die aktuelle Version wird auf der offiziellen Website veröffentlicht und gilt ab Publikationsdatum.

8. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.
Die Parteien verpflichten sich, eine Regelung zu treffen, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.

9. Tickets

Tickets/Anmeldungen für die MACHERINNEN-Events (z. B. MACHERINNEN Stern, Königin der Nacht, Talk) sind grundsätzlich nicht rückerstattbar.


Das Ticket kann weitergegeben (gleicher Preis) oder verschenkt werden.


Bei Verschiebung eines Anlasses bleibt das Ticket gültig; eine Rückerstattung ist ausgeschlossen, ausser die Ticketinhaberin teilt innerhalb einer Woche nach Bekanntgabe des neuen Datums mit, dass sie verhindert ist.

Schlussbestimmungen

Diese Vereinbarung bildet - in der jeweils aktuellen Version - Grundlage der Teilnahme bei den MACHERINNEN. Meinungsverschiedenheiten und Differenzen versuchen alle Beteiligten immer einvernehmlich zu lösen.

 

Nötigenfalls zieht die MILENA THÖNI GmbH oder die Länder- resp. lokale MACHERINNEN-Organisation dazu eine(n) VermittlerIn/MediatorIn bei.

Soweit prozessual möglich, dient eine gescheiterte Vermittlung als Prozessbefugnis.

 

Sollte es nicht gelingen, die Differenzen aussergerichtlich zu lösen, so vereinbaren die Parteien Luzern, Schweiz als Gerichtsstand. Es ist in allen Fällen formelles und materielles Schweizer Recht anwendbar.

Luzern, 13. November 2025

MILENA THÖNI GmbH - CEO Milena Thöni

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