Acerca de

AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
MACHERINNEN
A. AGB MACHERINNEN SCHWEIZ (Innovation 2026)
Allgemeines
MACHERINNEN ist ein internationales Netzwerk von und für Frauen.
Sämtliche Rechte am MACHERINNEN Netzwerk gehören weltweit umfassend der MILENA THÖNI GmbH (Löwengraben 24, 6004 Luzern, Schweiz).
Diese vergibt exklusive und nicht übertragbare Lizenzrechte an Länderorganisationen. In der Schweiz organisiert die MILENA THÖNI GmbH die MACHERINNEN-Anlässe und Events selbst.
Das Ziel des MACHERINNEN-Netzwerks ist:
„We love to move!“ – Wir lieben es zu bewegen!
Frauen in die Sichtbarkeit bringen, Frauen ihre Stimmen erheben lassen und Frauen-Innovationen und -Portraits zeigen und bekannt machen.
Dies geschieht durch Vernetzung – offline und online –, gegenseitige Unterstützung und durch das Engagement der Frauen, die an MACHERINNEN-Anlässen teilnehmen, in der Online-Community mitwirken oder das Netzwerk fördern.
Ebenso durch die MACHERINNEN Social-Media-Plattformen, die MACHERINNEN Online-Community und die MACHERINNEN Medienarbeit.
MACHERINNEN ist weder ein Verein im Sinne des Vereinsrechts noch eine Personengesellschaft oder eine andere Rechtsverbindung.
Die Teilnahme an den MACHERINNEN vermittelt daher weder Mitwirkungs- noch finanzielle Rechte.
Mit der Anmeldung oder Teilnahme an einem MACHERINNEN-Anlass oder -Event oder an einer Mitgliedschaft (letzteres gilt nur für Österreich und Kroatien) akzeptiert jede Frau ausdrücklich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und erkennt sie als für sich verbindlich an.
1. Modell MACHERINNEN Innovation 2026
Ab 1. Januar 2026 gilt für die Schweiz das neue MACHERINNEN-Modell («MACHERINNEN Innovation 2026»).
Damit werden die bisherigen Mitgliedschaften in der Schweiz aufgehoben.
Bestehende Mitgliedschaften können bis spätestens 31. Januar 2026 freiwillig
A: in eine Salbei- oder Coral-Förderschaft umgewandelt werden (Upgrade), oder
B: als Ticketreduktionen für den MACHERINNEN Talk (März 2026) und den MACHERINNEN Stern (Mai 2026) bezogen werden, oder
C: ohne Aktion und ohne Rückerstattung am 31. Januar 2026 auslaufen.
Für die Umwandlung zur Salbei- oder Coral-Förderschaft ist eine laufende Mitgliedschaft am 31. Dezember 2025 Voraussetzung.
Für das Upgrade als Mitglied zur Förderin gelten im 1. Jahr (2026) spezielle Konditionen:
-
Salbei-Förderin: CHF 280.– zzgl. 8.1 % MwSt. (statt CHF 480.–)
-
Coral-Förderin: CHF 950.– zzgl. 8.1 % MwSt. (statt CHF 1'200.–)
(Leistungen siehe Punkt 4 «Förderinnenmodell Salbei & Coral»)
Erfolgt keine Umwandlung/Upgrade oder Mitteilung für Ticketreduktionen bis zum 31. Januar 2026, endet die bestehende Mitgliedschaft automatisch per diesem Datum – ohne Rückerstattung oder Verlängerung.
Eine Rückerstattung des Jahresbeitrags ist ausgeschlossen.
Das MACHERINNEN-Programm läuft weiter.
2. Mitmachen
Frauen und juristische Personen können jederzeit an MACHERINNEN-Veranstaltungen (Anlässe, z. B. Lunches, After Works, Events) teilnehmen – live oder online.
Für jede Veranstaltung gelten die auf der jeweiligen Anlass- oder Eventseite publizierten Teilnahmebedingungen und Preise.
Es besteht keine Mitgliedschaftspflicht.
3. Anmelden
Die Anmeldung zu den MACHERINNEN-Anlässen und -Events erfolgt online über die Website der MACHERINNEN (macherinnen-schweiz.ch).
Mit der Anmeldung akzeptiert die Teilnehmerin diese AGB sowie allfällige Teilnahmebedingungen einzelner Anlässe oder Events.
Anmeldungen sind verbindlich.
4. Förderinnenmodell (Salbei & Coral)
Ab 1. Januar 2026 können Frauen, die das Netzwerk ideell und finanziell unterstützen möchten, Förderinnen werden.
Gebucht werden die Förderinnen-Stufen über die Plattform Ablefy.
Es bestehen zwei Förderinnenstufen:
-
Salbei (CHF 480.– pro Jahr zzgl. 8.1 % MwSt.): 50 % Ermässigung auf Events (ausgenommen Lunches und After Works - Essen und Getränke wird von jeder Macherin selbst übernommen), Zugang zur Online-Community, Listung mit Foto und Kurzbeschrieb auf der Website.
-
Coral (CHF 1'200.– pro Jahr zzgl. 8.1 % MwSt.): 100 % Ermässigung auf Events (ausgenommen Lunches und After Works - Essen und Getränke wird von jeder Macherin selbst übernommen), Zugang zur Online-Community, VIP-Anlass, Listung mit Foto und Kurzbeschrieb auf der Website, Sternen-Award am MACHERINNEN Stern des entsprechenden Jahres und Impuls-Speech (1.5 Min.) an der Königin der Nacht - DEM Speaker-Anlass der MACHERINNEN.
Das Förderinnenverhältnis dauert ein Jahr und erneuert sich nicht automatisch.
Vor Ablauf kann auf die automatisch generierte E-Mail-Anfrage von Ablefy hin kommuniziert werden, ob die Förderung weitergeführt werden soll.
Eine Rückerstattung der Beiträge ist ausgeschlossen.
5. Teilnahmerecht
Mit der Anmeldung bzw. dem Ticketkauf zu einem MACHERINNEN-Anlass oder -Event oder der Förderinnenschaft erhält die Teilnehmerin das Recht, an MACHERINNEN-Anlässen teilzunehmen.
Ein regelmässiges, aktives Mitwirken wird begrüsst.
Die MACHERINNEN-Organisation behält sich vor, Anlässe und Events online oder hybrid durchzuführen oder diese zu verschieben oder abzusagen.
6. MACHERINNEN Team
Die Organisation MACHERINNEN Schweiz besteht aus einem Board (CEO: Milena Thöni), einem Co-Board und den 6–10 MACHERINNEN-Eventfeen – das sind ehemalige Co-Leiterinnen der früheren Schweizer Regionen, ehemalige Mitglieder oder interessierte Macherinnen.
Für alle Positionen ist eine Bewerbung erforderlich.
Es bestehen Verträge, die jeweils bis zum 31. Mai gekündigt werden können und bis 31. Dezember gültig bleiben.
Wechsel in der MACHERINNEN-Organisation sind jeweils nur auf den 1. Januar möglich.
7. Weitere Bestimmungen
Abschnitt E und die Schlussbestimmungen gelten für alle Länder gleich.
Gerichtsstand: Luzern (Schweiz)
Anwendbares Recht: Schweizerisches Obligationenrecht (OR)
B. AGB MACHERINNEN ÖSTERREICH
Die MACHERINNEN Österreich bleiben bis auf weiteres im bisherigen Mitgliedschaftsmodell.
-
Frauen und juristische Personen können einer oder mehreren lokalen MACHERINNEN-Gruppen angehören.
Die Anmeldung erfolgt online (macherinnen-schweiz.ch) und ist verbindlich.
Es kann einmal „geschnuppert“ werden, bevor eine Mitgliedschaft beginnt.
Pro Region finden 6–10 Anlässe jährlich statt. -
Jahresbeitrag: Der Beitrag ist im Voraus zu leisten. Nicht bezahlte Rechnungen können zum Ausschluss führen.
Bezahlte Beiträge werden nicht rückerstattet. -
Verlängerung/Kündigung: Automatische Verlängerung um 12 Monate, wenn nicht 30 Tage vor Ablauf per E-Mail an thomas@macherinnen-schweiz.ch gekündigt wird.
-
Weitere Bestimmungen: siehe Abschnitt E.
-
Gerichtsstand: Luzern (Schweiz)
-
Anwendbares Recht: Schweizerisches Obligationenrecht (OR)
C. AGB MACHERINNEN KROATIEN
Die MACHERINNEN Kroatien bleiben bis auf weiteres im bisherigen Mitgliedschaftsmodell.
-
Frauen und juristische Personen können einer oder mehreren lokalen MACHERINNEN-Gruppen angehören.
Die Anmeldung erfolgt online (macherinnen-schweiz.ch) und ist verbindlich.
Es kann einmal „geschnuppert“ werden, bevor eine Mitgliedschaft beginnt.
Pro Region finden 6–10 Anlässe jährlich statt. -
Jahresbeitrag: Der Beitrag ist im Voraus zu leisten. Nicht bezahlte Rechnungen können zum Ausschluss führen.
Bezahlte Beiträge werden nicht rückerstattet. -
Verlängerung/Kündigung: Automatische Verlängerung um 12 Monate, wenn nicht 30 Tage vor Ablauf per E-Mail an thomas@macherinnen-schweiz.ch gekündigt wird.
-
Weitere Bestimmungen: siehe Abschnitt E.
-
Gerichtsstand: Luzern (Schweiz)
-
Anwendbares Recht: Schweizerisches Obligationenrecht (OR)
D. AGB MACHERINNEN PODCAST «MACHERINNEN Backstage»
1. Geltungsbereich
Dieser Abschnitt D regelt die Buchung einer Podcast-Platzierung im Rahmen des Video-Podcasts «MACHERINNEN Backstage» der MILENA THÖNI GmbH (nachfolgend «Produktion»). Er gilt für Unternehmen, juristische Personen und Einzelpersonen, die einen Podcast-Platz buchen (nachfolgend «Kundin»).
Massgebend ist in erster Linie die zwischen Produktion und Kundin abgeschlossene individuelle Vereinbarung (nachfolgend «Vertrag»); dieser Abschnitt D ergänzt den Vertrag.
2. Leistung
Die Produktion gewährt der Kundin einen Platz im Podcast «MACHERINNEN Backstage» gemäss den im Vertrag definierten Leistungen (insbesondere Vorgespräch, professionelle Studioaufnahme, redaktionelle Aufbereitung, Veröffentlichung und Branding). Art und Umfang der konkreten Leistungen ergeben sich abschliessend aus dem individuellen Vertrag.
3. Vertragsabschluss und Verbindlichkeit
Der Vertrag kommt mit der beidseitigen Unterzeichnung der individuellen Vereinbarung zustande. Mit der Unterzeichnung anerkennt die Kundin diese AGB als integrierenden Bestandteil des Vertrags. Die Buchung des Podcast-Platzes ist mit Vertragsabschluss verbindlich; ein Rücktritt ist ausgeschlossen. Die vereinbarte Vergütung bleibt in jedem Fall geschuldet.
4. Vergütung und Zahlungskonditionen
Die Vergütung und die Zahlungsmodalitäten richten sich nach dem individuellen Vertrag. Sämtliche Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Rechnungen sind innerhalb der im Vertrag genannten Frist zu begleichen. Bei Zahlungsverzug ist die Produktion berechtigt, nach erfolgloser Mahnung einen Verzugszins gemäss den gesetzlichen Bestimmungen sowie angemessene Mahnkosten zu erheben, und kann vereinbarte Leistungen bis zum vollständigen Zahlungseingang zurückstellen.
5. Termine, Mitwirkung und Verschiebung
Der Aufnahmetermin wird zwischen Produktion und Kundin einvernehmlich vereinbart. Die Kundin stellt sicher, dass von ihr benötigte Materialien (insbesondere Logo und Bildmaterial) rechtzeitig und in geeigneter Qualität bereitgestellt werden. Kann die Kundin einen vereinbarten Aufnahmetermin nicht wahrnehmen, wird dieser einvernehmlich auf den nächstmöglichen Drehtag der Produktion verschoben. Eine Verschiebung berührt die vereinbarte Vergütung nicht.
6. Redaktionelle Freiheit
Die Produktion behält sich die redaktionelle und gestalterische Freiheit bei Aufnahme, Bearbeitung, Schnitt und Veröffentlichung des Podcasts vor, um die Qualität und Eigenständigkeit des Formats zu gewährleisten. Angaben zu Abruf- oder Zuschauerzahlen beruhen auf Erfahrungswerten und Prognosen und stellen, sofern im Vertrag nicht ausdrücklich garantiert, keine zugesicherte Eigenschaft dar.
7. Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt – insbesondere behördliche Massnahmen, Naturereignisse, Epidemien sowie der Ausfall von Produktionsinfrastruktur – entbinden die Produktion für deren Dauer von der Leistungspflicht. Die Produktion wird sich bemühen, die Aufnahme zu verschieben oder gleichwertig zu ersetzen. Schadenersatzansprüche der Kundin wegen Verzögerungen oder Ausfällen infolge höherer Gewalt sind ausgeschlossen.
8. Nutzungsrechte
Sämtliche Rechte am Podcast und an allen im Rahmen der Produktion entstehenden Inhalten verbleiben bei der Produktion. Die Kundin erhält die im individuellen Vertrag definierten Nutzungsrechte am sie betreffenden Material; diese Rechte sind, sofern nicht anders vereinbart, nicht auf Dritte übertragbar. Die Kundin räumt der Produktion das Recht ein, ihre Marke und ihr Logo zur Ankündigung und Bewerbung des Podcasts und der TV-Serie zu verwenden. Die Kundin sichert zu, dass die von ihr bereitgestellten Materialien frei von Rechten Dritter sind, und stellt die Produktion diesbezüglich von Ansprüchen Dritter frei.
9. Haftung
Die Produktion haftet nur für Schäden aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit sowie für indirekte Schäden und Folgeschäden, namentlich entgangenen Gewinn oder ausgebliebenen Werbeerfolg, ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Eine Haftung der Produktion ist, soweit gesetzlich zulässig, in jedem Fall auf die Höhe der von der Kundin bezahlten Vergütung beschränkt. Die Haftungsbeschränkung gemäss Abschnitt E Ziffer 5 findet auf Podcast-Buchungen nach diesem Abschnitt D keine Anwendung; massgebend ist die vorliegende Ziffer 9.
10. Vertraulichkeit
Produktion und Kundin behandeln die Inhalte des Vertrags – insbesondere Konditionen und Vergütung – sowie sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen nicht öffentlichen Informationen vertraulich. Diese Pflicht besteht über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus.
11. Weitere Bestimmungen
Im Übrigen gelten die gemeinsamen Bestimmungen in Abschnitt E sowie die Schlussbestimmungen, einschliesslich Gerichtsstand Luzern und Anwendbarkeit des Schweizer Rechts. Änderungen und Ergänzungen des individuellen Vertrags bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
E. Gemeinsame Bestimmungen für alle Länder
1. Vertraulichkeit
Offener, vertrauensvoller Austausch.
Die Angaben auf Visitenkarten dürfen nicht ohne ausdrückliche Zustimmung für Newsletter oder Werbung verwendet werden.
Unberechtigte Weitergabe kann zum Entzug des Teilnahmerechts führen.
2. Datenverwendung
Mit der Anmeldung erklärt sich die Teilnehmerin mit der Bearbeitung ihrer Daten für organisatorische Zwecke, Gemeinschaftspflege und Rechnungsstellung einverstanden.
Daten dürfen für ausservertragliche Zwecke (z. B. Werbung durch Dritte) verwendet werden, sofern die Teilnehmerin dem nicht ausdrücklich widerspricht.
Personenbezogene Daten anderer Teilnehmerinnen dürfen ausschliesslich für die persönliche Vernetzung genutzt werden.
Eine Nutzung zu Werbezwecken ist untersagt.
3. Recht am eigenen Bild
Mit der Anmeldung zu einem MACHERINNEN-Anlass oder -Event gewährt die Teilnehmerin der MACHERINNEN-Organisation das unwiderrufliche, unentgeltliche, räumlich und zeitlich uneingeschränkte Recht, Foto-, Film- und Tonaufnahmen von ihr anzufertigen, zu speichern und für Kommunikationszwecke zu nutzen.
Dieses Recht bleibt über die Dauer des Vertragsverhältnisses hinaus bestehen.
4. Geistiges Eigentum
Die MILENA THÖNI GmbH hält sämtliche Rechte an verwendeten Bildern, Logos, Konzepten, Texten, Software und anderen Werken.
Jede unrechtmässige Nutzung oder Anmassung dieser Rechte wird rechtlich verfolgt.
5. Haftung
MACHERINNEN (MILENA THÖNI GmbH, Länder- und lokale Organisationen) haften nicht für Ansprüche von Teilnehmerinnen oder Dritten.
Die Haftung ist in allen Fällen – soweit gesetzlich zulässig – auf 240 CHF beschränkt.
6. Wettbewerbe
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen, und über Wettbewerbe wird keine Korrespondenz geführt.
7. Änderungen der AGB
Die MACHERINNEN-Organisation behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern.
Die aktuelle Version wird auf der offiziellen Website veröffentlicht und gilt ab Publikationsdatum.
8. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.
Die Parteien verpflichten sich, eine Regelung zu treffen, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
9. Tickets
Tickets/Anmeldungen für die MACHERINNEN-Events (z. B. MACHERINNEN Stern, Königin der Nacht, Talk) sind grundsätzlich nicht rückerstattbar.
Das Ticket kann weitergegeben (gleicher Preis) oder verschenkt werden.
Bei Verschiebung eines Anlasses bleibt das Ticket gültig; eine Rückerstattung ist ausgeschlossen, ausser die Ticketinhaberin teilt innerhalb einer Woche nach Bekanntgabe des neuen Datums mit, dass sie verhindert ist.
Schlussbestimmungen
Diese Vereinbarung bildet - in der jeweils aktuellen Version - Grundlage der Teilnahme bei den MACHERINNEN. Meinungsverschiedenheiten und Differenzen versuchen alle Beteiligten immer einvernehmlich zu lösen.
Nötigenfalls zieht die MILENA THÖNI GmbH oder die Länder- resp. lokale MACHERINNEN-Organisation dazu eine(n) VermittlerIn/MediatorIn bei.
Soweit prozessual möglich, dient eine gescheiterte Vermittlung als Prozessbefugnis.
Sollte es nicht gelingen, die Differenzen aussergerichtlich zu lösen, so vereinbaren die Parteien Luzern, Schweiz als Gerichtsstand. Es ist in allen Fällen formelles und materielles Schweizer Recht anwendbar.
Luzern, 1. März 2026
MILENA THÖNI GmbH - CEO Milena Thöni

